Struktur und Funktionsweise

Der WSR setzt sich zusammen aus dem Plenum, der Gruppe der Sozialpartner (GSP), dem Geschäftsführenden Ausschuss (GA) und der Verwaltungszelle des Rates.

Das Plenum

Der WSR ist ein Rat, der sich aus sieben Vertretern von Arbeitnehmerorganisationen, sieben Vertretern von Arbeitgeberorganisationen und einem Präsidenten zusammensetzt.

Die Mitglieder werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt und per Erlass der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt.

Der Rat trifft sich einmal pro Monat zu einer Plenarversammlung, an der auch zwei Delegierte der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft teilnehmen. Diese Versammlung findet in der Regel am 4. Dienstag im Monat statt.

Im Rahmen der Plenarversammlung besprechen und verabschieden die Mitglieder Gutachten und Studien, oder berichten über die Entwicklungen in den verschiedenen Arbeitsgruppen. Zudem lädt der WSR regelmäßig externe Referenten ein, um spezifische Themen zu besprechen.

Die Entscheidungen im Rat werden nach demokratischem Grundkonsens gefällt. Der Rat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des Rates werden mit absoluter Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Gruppe der Sozialpartner (GSP)

Mit der 6. Staatsreform wurden und werden immer mehr Zuständigkeiten an die Deutschsprachige Gemeinschaft übertragen. Innerhalb des WSR haben die Sozialpartner in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zwar ein Vorschlags-und Begutachtungsrecht, jedoch fehlte ihnen die nötige Verhandlungsbefugnis.

Um diesen Mangel entgegenzuwirken, wurde nach nationalem und wallonischem Beispiel die GSP (Gruppe der Sozialpartner) geschaffen. Sie ist Bestandteil des WSR und somit eine seiner Arbeitsgruppen.

Diese Instanz setzt sich zusammen aus je 3 Arbeitgeber-und 3 Arbeitnehmervertretern.

Der Geschäftsführende Ausschuss (GA)

Der Geschäftsführende Ausschuss besteht neben dem Präsidenten des WSR aus maximal 6 Mitgliedern des Rates, wovon maximal 3 Arbeitgebervertreter und 3 Arbeitnehmervertreter sind.

Der GA unterstützt den Präsidenten in Fragen der täglichen Geschäftsführung. Er bereitet etwa Entscheidungen zu Personal- oder Budgetfragen vor, oder erarbeitet gemeinsam mit den Angestellten der Verwaltungszelle die ersten Fassungen von Gutachten und Studien.

Der GA trifft sich in unregelmäßigen Abständen, je nach Bedarf.

Die Verwaltungszelle

Die Verwaltung des Wirtschafts- und Sozialrates wird von den Personalmitgliedern des WSR übernommen, die dem Präsidenten des WSR unterstehen.

Das Tagesgeschäft wird in Absprache mit dem Präsidenten vom Ratssekretär geleitet, dem ersten Angestellten des Rates.

Neben dem Ratssekretär sind zur Zeit zwei weitere Personalstellen im WSR angesiedelt.

Ansprechpartner

Stephan Mathieu

Ratssekretär
Tel.: +32/(0)87 568 209

Caroline Mathieu

Studienbeauftragte
Tel.: +32/(0)87 568 213

Mike Leusch

Verwaltungsangestellter
Tel.: +32/(0)87 568 206